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Gerichtsverfahren kosten Geld. Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sind zu bezahlen. Das kann sich nicht jeder leisten. Damit auch bedürftige Menschen zu ihrem Recht kommen, gibt es die Prozesskostenhilfe (in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe genannt).
Da es sich bei der Prozesskostenhilfe um eine staatliche Sozialleistung handelt, sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe jedoch streng.
Zum einen muss man natürlich bedürftig sein. Wer genug verdient oder/und Vermögen hat, muss den Rechtsstreit auf eigene Kosten finanzieren. Damit das Gericht die Bedürftigkeit beurteilen kann, muss der/die Rechtssuchende umfassende Angaben zu seinen/ihren Einkünften und vorhandenem Vermögen machen und diese Angaben auch belegen. Wer wissentlich falsche Angaben macht, macht sich u.U. strafbar. Je nach Einkommensverhältnissen wird die Prozesskostenhilfe ratenfrei gewährt, d.h. der Staat übernimmt die Kosten vollständig, oder mit Raten, dann werden die Kosten von der Staatskasse verauslagt und müssen in Raten zurückbezahlt werden.
Nicht jeder, der bedürftig im Sinne des Gesetzes ist, bekommt auch Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe. Weitere Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass die Rechtsverfolgung auch Aussicht auf Erfolg hat. Man kann also nicht willkürlich auf Staatskosten prozessieren, sondern es muss zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehen, dass man später auch Recht bekommt. Das Gericht muss das großzügig prüfen und darf nur in von vornherein aussichtlosen Fällen die Prozesskostenhilfe ablehnen. Prüfungsmaßstab ist hierbei, ob ein wirtschaftlich denkender Mensch den Prozess auf eigene Kosten führen würde.
Auch wenn man Prozesskostenhilfe erhält, ist ein Gerichtsverfahren allerdings nicht ganz risikolos. So muss man trotzdem dem Gegner die Kosten erstatten, wenn man den Rechtsstreit verliert. Außerdem muss man vom Staat übernommene Kosten zurückzahlen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse später verbessern.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, fragen Sie am besten Ihren Anwalt/Ihre Anwältin.
Text: Kristin Krüger, Rechtsanwältin
Rechtsanwälte Schwerter
Schönbornstr. 33
76646 Bruchsal
Tel.: 07251 - 30 22 50
Fax: 07251 - 30 22 52 9
eMail: info@rechtsanwaelte-schwerter.de
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