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„Wenn ich mal nicht mehr bin, werden die sich schon einigen!“
Diese Aussage bekommt man nicht selten zu hören, wenn man seine Mitmenschen danach fragt, ob sie ihren Nachlass schon geregelt haben.
Natürlich ist es per se unangenehm, sich mit dem Gedanken an den eigenen Tod und seine Folgen zu befassen.
Viele glauben zudem, man müsse in jedem Fall einen Notar aufsuchen, um seinen letzten Willen zu regeln und fürchten die hohen Kosten.
Tatsächlich ist in der Regel jedoch auch ein vollständig von Hand geschriebenes und unterzeichnetes Testament ausreichend und wirksam.
Bei Ehegatten genügt es sogar, wenn einer den Text handschriftlich aufsetzt, den dann beide mit Ort und Datum unterschreiben.
Es ist generell empfehlenswert, selbst zu bestimmen, was mit dem Familienheim oder dem Barvermögen nach dem eigenen Ableben geschehen soll. Denn oft werden sich die Angehörigen eben gerade nicht einig und es folgen langwierige, unschöne Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden.
Mit einem Testament lässt sich nicht nur regeln, wer Erbe werden soll und wer nicht, sondern man kann auch einzelne Nachlassgegenstände (z. B. Schmuck, einen Pkw etc.) bestimmten Personen vermachen, pflegende Angehörige oder gemeinnnützige Organisationen besonders bedenken, etwa für minderjährige Erben Testamentsvollstreckung anordnen, die Ausgestaltung des eigenen Begräbnisses regeln u.v.m.. Es ist besser, nach entsprechender fachkundiger Beratung eigenverantwortlich die Weichen zu stellen, solange man dazu noch geistig und körperlich in der Lage ist, als den Dingen einfach ihren Lauf zu lassen.
Text:
B. Schwerter
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Daniel Butz
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Schwerter
Schönbornstr. 33
76646 Bruchsal
Tel.: 07251 - 30 22 50
Fax: 07251 - 30 22 52 9
eMail: info@rechtsanwaelte-schwerter.de
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