Die beliebtesten Methoden, um von einem Käufer auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt mehr Geld zu bekommen, als das Auto tatsächlich wert ist, sind Tachomanipulation und das Verschweigen von Unfallschäden. Diese Tricks zu erkennen, ist leider gar nicht so einfach.
Für beide Fälle gibt es Beispiele, die zeigen, wie man potentielle Erwerber bestmöglich absichern kann.
Um eine Tachomanipulation zu verhindern, hinterlegen manche Hersteller den Tachostand mehrfach in der Elektronik des Fahrzeuges, teilweise auch im Schlüssel. Damit ist eine Manipulation nicht möglich oder erzeugt zumindest eine Fehlermeldung.
Beim Thema Unfallschäden zeigen die USA und Großbritannien, wie man Käufer schützen kann. Größere Schäden werden seitens der Versicherungen dokumentiert und, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, wird auch die Zulassungsbehörde informiert. Diese Daten werden von spezialisierten Unternehmen gesammelt und gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt. Dadurch hat jeder Interessent die Möglichkeit, sich vorab zu informieren, ob an seinem Traumauto ein Unfallschaden vorlag, und meist sogar Fotos einzusehen. In Deutschland werden diese Daten allenfalls bei den Versicherungen und Sachverständigen intern gespeichert.
Weil diese in den USA leicht zugänglichen Informationen hierzulande oft unbekannt sind, werden sogar in großem Umfang amerikanische Unfallfahrzeuge in Osteuropa repariert und danach hierzulande als unfallfrei verkauft oder es wird der Umfang des Schadens verschwiegen.
In Deutschland ist die Recherche aufwendig. Um den tatsächlichen Kilometerstand zu erfahren, können frühere Besitzer, Wartungsnachweise oder TÜV-Berichte helfen. Bei moderneren Fahrzeugen, falls diese, wie oben bereits erwähnt, geschützt sind, auch die Vertragswerkstatt. Bei Unfallschäden kommen neben früheren Besitzern vor allem Sachverständige in Betracht.
Falls Sie nachweisen können, dass an einem Fahrzeug, das Sie gekauft haben, ein Unfallschaden oder eine Tachomanipulation vorliegt und der Verkäufer Ihnen das verschwiegen hat, dann ist der Kaufvertrag nicht rechtmäßig zustande gekommen.
Sie können dann entscheiden, ob Sie das Fahrzeug zu einem geringeren Kaufpreis behalten oder zurückgeben möchten.
Text: Timo van der Does, Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Schwerter
Schönbornstr. 33
76646 Bruchsal
Tel.: 07251 - 30 22 50
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